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	Kommentare zu: Hebammen helfen bis zum Ende der Stillzeit	</title>
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	<description>Intuitives Stillen - leicht gemacht</description>
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		<title>
		Von: Regine Gresens		</title>
		<link>https://www.stillkinder.de/hebammen-helfen-bis-zum-ende-der-stillzeit/#comment-27451</link>

		<dc:creator><![CDATA[Regine Gresens]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Apr 2024 21:33:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://stillkinder.de/blog/?p=1242#comment-27451</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.stillkinder.de/hebammen-helfen-bis-zum-ende-der-stillzeit/#comment-27450&quot;&gt;Janina&lt;/a&gt;.

Hallo Janina, theoretisch schon. Jedoch sind manche Krankenkassen(mitarbeiter) der Meinung, Stillen müsste nicht länger als 12 Monate sein und wollen daher danach keine Kosten mehr für die Hebammenbetreuung übernehmen. Und es ist auch nicht jede Hebamme in der Lage (bzw. hat entsprechende Erfahrung) etwa zum Stillen oder Abstillen eines Zweijährigen zu beraten, da hier meist eher eine &quot;psychologische&quot; Beratung gefragt ist.
Still- und Laktationsberaterinnen IBCLC könnten hier die besseren Ansprechpartnerinnen sein, auch wenn die Kosten für die Beratung (noch) nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
Herzliche Grüße,
Regine Gresens]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.stillkinder.de/hebammen-helfen-bis-zum-ende-der-stillzeit/#comment-27450">Janina</a>.</p>
<p>Hallo Janina, theoretisch schon. Jedoch sind manche Krankenkassen(mitarbeiter) der Meinung, Stillen müsste nicht länger als 12 Monate sein und wollen daher danach keine Kosten mehr für die Hebammenbetreuung übernehmen. Und es ist auch nicht jede Hebamme in der Lage (bzw. hat entsprechende Erfahrung) etwa zum Stillen oder Abstillen eines Zweijährigen zu beraten, da hier meist eher eine &#8222;psychologische&#8220; Beratung gefragt ist.<br />
Still- und Laktationsberaterinnen IBCLC könnten hier die besseren Ansprechpartnerinnen sein, auch wenn die Kosten für die Beratung (noch) nicht von den Krankenkassen übernommen werden.<br />
Herzliche Grüße,<br />
Regine Gresens</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Janina		</title>
		<link>https://www.stillkinder.de/hebammen-helfen-bis-zum-ende-der-stillzeit/#comment-27450</link>

		<dc:creator><![CDATA[Janina]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Apr 2024 05:13:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://stillkinder.de/blog/?p=1242#comment-27450</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.stillkinder.de/hebammen-helfen-bis-zum-ende-der-stillzeit/#comment-15866&quot;&gt;Regine Gresens&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Gresens,

Ist dieses auch der Fall wenn das Kind schon 22 Monate alt ist?
LG Janina]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.stillkinder.de/hebammen-helfen-bis-zum-ende-der-stillzeit/#comment-15866">Regine Gresens</a>.</p>
<p>Hallo Frau Gresens,</p>
<p>Ist dieses auch der Fall wenn das Kind schon 22 Monate alt ist?<br />
LG Janina</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Regine Gresens		</title>
		<link>https://www.stillkinder.de/hebammen-helfen-bis-zum-ende-der-stillzeit/#comment-27391</link>

		<dc:creator><![CDATA[Regine Gresens]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Oct 2023 23:00:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://stillkinder.de/blog/?p=1242#comment-27391</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.stillkinder.de/hebammen-helfen-bis-zum-ende-der-stillzeit/#comment-27388&quot;&gt;Vanessa Z.&lt;/a&gt;.

Hallo Vanessa,
es ist tatsächlich sehr schade, dass Ihre Hebamme Ihnen nicht vorab klar gesagt hat, dass ihre Hebammenhilfe per Kommunikationsmedium auch als Beratung während der Stillphase gezählt wird. 
Damit die Hebamme ihre kurzen Telefonate bzw. Sprachnachrichten mit Ihnen mit der Krankenkasse abrechnen kann, ist aber keine Unterschrift von Ihnen erforderlich. 
Damit über die acht erfolgten hinaus, noch weitere Beratungen der Hebamme mit der Krankenkasse abgerechnet werden können, müssten diese jedoch ärztlich angeordnet und mit einer Diagnose begründet werden. Liegt kein ärztliches Rezept vor, müsste die Hebamme sie tatsächlich als Privatleistung mit Ihnen direkt abrechnen.

Während der Corona-Pandemie wurden auch &quot;Wochenbettbetreuungen&quot; oder &quot;Beratungen bei Stillschwierigkeiten&quot; teilweise per Video durchgeführt und mit den Krankenkassen abgerechnet. Diese Termine dauern gewöhnlich länger als 20 Minuten und müssen daher auch per Unterschrift der Betreuten bestätigt werden, so wie bei einem Geburtsvorbereitungskurs oder einem Hausbesuch im Wochenbett oder in der Stillphase.
Für Beratungen bis zu 20 MInuten Dauer im Wochenbett oder bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten per Kommunikationsmedium gibt es für die Abrechnung aber eine andere Positionsnummer und auch eine geringere Leistungsvergütung, als bei einer Dauer ab 20 Minuten, daher ist für die Abrechnung auch keine Unterschrift notwendig.

Ob diese Regelungen noch genauso gelten, weiß ich jedoch nicht hundertprozentig, da ich nicht mehr selbst als Hebamme tätig bin und nur eine entsprechende &lt;a href=&quot;https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/22-09-12_Unterschriftenversion_Ubergangsvereinbarung_Videobetreuung_Hebammen.pdf&quot; rel=&quot;nofollow ugc&quot;&gt;Übergangsvereinbarung&lt;/a&gt; gefunden habe, die eigentlich am 30.06.2023 enden sollte. Vermutlich läuft sie aber immer noch weiter.

Ich hoffe, das hilft Ihnen trotzdem weiter. 
Falls Sie dazu noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Krankenkasse, an den Hebammen-Landesverband in Ihrem Bundesland oder an den &lt;a href=&quot;https://hebammenverband.de/per-videotelefonie-umfassende-betreuung-von-schwangeren-und-woechnerinnen-waehrend-der-corona-epidemie&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow ugc&quot;&gt;Deutschen Hebammenverband e.V.&lt;/a&gt;.
Herzliche Grüße,
Regine Gresens]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.stillkinder.de/hebammen-helfen-bis-zum-ende-der-stillzeit/#comment-27388">Vanessa Z.</a>.</p>
<p>Hallo Vanessa,<br />
es ist tatsächlich sehr schade, dass Ihre Hebamme Ihnen nicht vorab klar gesagt hat, dass ihre Hebammenhilfe per Kommunikationsmedium auch als Beratung während der Stillphase gezählt wird.<br />
Damit die Hebamme ihre kurzen Telefonate bzw. Sprachnachrichten mit Ihnen mit der Krankenkasse abrechnen kann, ist aber keine Unterschrift von Ihnen erforderlich.<br />
Damit über die acht erfolgten hinaus, noch weitere Beratungen der Hebamme mit der Krankenkasse abgerechnet werden können, müssten diese jedoch ärztlich angeordnet und mit einer Diagnose begründet werden. Liegt kein ärztliches Rezept vor, müsste die Hebamme sie tatsächlich als Privatleistung mit Ihnen direkt abrechnen.</p>
<p>Während der Corona-Pandemie wurden auch &#8222;Wochenbettbetreuungen&#8220; oder &#8222;Beratungen bei Stillschwierigkeiten&#8220; teilweise per Video durchgeführt und mit den Krankenkassen abgerechnet. Diese Termine dauern gewöhnlich länger als 20 Minuten und müssen daher auch per Unterschrift der Betreuten bestätigt werden, so wie bei einem Geburtsvorbereitungskurs oder einem Hausbesuch im Wochenbett oder in der Stillphase.<br />
Für Beratungen bis zu 20 MInuten Dauer im Wochenbett oder bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten per Kommunikationsmedium gibt es für die Abrechnung aber eine andere Positionsnummer und auch eine geringere Leistungsvergütung, als bei einer Dauer ab 20 Minuten, daher ist für die Abrechnung auch keine Unterschrift notwendig.</p>
<p>Ob diese Regelungen noch genauso gelten, weiß ich jedoch nicht hundertprozentig, da ich nicht mehr selbst als Hebamme tätig bin und nur eine entsprechende <a href="https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/22-09-12_Unterschriftenversion_Ubergangsvereinbarung_Videobetreuung_Hebammen.pdf" rel="nofollow ugc">Übergangsvereinbarung</a> gefunden habe, die eigentlich am 30.06.2023 enden sollte. Vermutlich läuft sie aber immer noch weiter.</p>
<p>Ich hoffe, das hilft Ihnen trotzdem weiter.<br />
Falls Sie dazu noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Krankenkasse, an den Hebammen-Landesverband in Ihrem Bundesland oder an den <a href="https://hebammenverband.de/per-videotelefonie-umfassende-betreuung-von-schwangeren-und-woechnerinnen-waehrend-der-corona-epidemie" target="_blank" rel="noopener nofollow ugc">Deutschen Hebammenverband e.V.</a>.<br />
Herzliche Grüße,<br />
Regine Gresens</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Vanessa Z.		</title>
		<link>https://www.stillkinder.de/hebammen-helfen-bis-zum-ende-der-stillzeit/#comment-27388</link>

		<dc:creator><![CDATA[Vanessa Z.]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Oct 2023 15:11:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://stillkinder.de/blog/?p=1242#comment-27388</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Frau Gresens,

diese acht Beratungen, die man während der Stillzeit noch in Anspruch nehmen kann, wie sind die ausgelegt? Meine Hebamme hat nun gesagt, ich hätte die acht voll, da wir zweimal telefoniert haben und die anderen sechs Mal habe ich per WhatsApp eine einminütige Sprachnachricht geschickt und eine einminütige Sprachnachricht zurückgeschickt bekommen. Dadurch sind jetzt alle Beratungen aufgebraucht und sie sagte, jede weitere Frage würde sie mir privat in Rechnung stellen. Auf dem Zettel, den ich nun unterschreibe soll, sind aber jeweils 20 Minuten angegeben, die ja einfach faktisch nicht stattgefunden haben. Ich finde das sehr schade, denn hätte ich das vorher gewusst, hätte ich kleinere Fragen einfach gegoogelt oder gewartet und drei zusammengefasst oder so...

Liebe Grüße 

Vanessa]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frau Gresens,</p>
<p>diese acht Beratungen, die man während der Stillzeit noch in Anspruch nehmen kann, wie sind die ausgelegt? Meine Hebamme hat nun gesagt, ich hätte die acht voll, da wir zweimal telefoniert haben und die anderen sechs Mal habe ich per WhatsApp eine einminütige Sprachnachricht geschickt und eine einminütige Sprachnachricht zurückgeschickt bekommen. Dadurch sind jetzt alle Beratungen aufgebraucht und sie sagte, jede weitere Frage würde sie mir privat in Rechnung stellen. Auf dem Zettel, den ich nun unterschreibe soll, sind aber jeweils 20 Minuten angegeben, die ja einfach faktisch nicht stattgefunden haben. Ich finde das sehr schade, denn hätte ich das vorher gewusst, hätte ich kleinere Fragen einfach gegoogelt oder gewartet und drei zusammengefasst oder so&#8230;</p>
<p>Liebe Grüße </p>
<p>Vanessa</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Regine Gresens		</title>
		<link>https://www.stillkinder.de/hebammen-helfen-bis-zum-ende-der-stillzeit/#comment-27097</link>

		<dc:creator><![CDATA[Regine Gresens]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Dec 2022 11:47:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://stillkinder.de/blog/?p=1242#comment-27097</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.stillkinder.de/hebammen-helfen-bis-zum-ende-der-stillzeit/#comment-27096&quot;&gt;Lena Robbeloth&lt;/a&gt;.

Hallo Lena,
nein, Hebammen sind nicht verpflichtet eine Still-Bescheinigung für den Arbeitgeber auszustellen.

Wenn sich einige Hebammen weigern diese auszustellen, könnte es daran liegen, dass sie nicht wissen, dass (anders als bei den Still- oder Pumppausen nach dem MuSchuG) Beschäftigungsverbote für Stillende auch nach dem 1. Lebensjahr gelten und/oder dass sie nicht wissen, ob und wie sie den dafür erforderlichen Besuchstermin bei der Mutter oder in einer Hebammenpraxis mit der Krankenversicherung abrechnen können, da dieser dummerweise in der Gebührenordnung für Hebammen nicht vorgesehen ist. 

Da die Kosten für das Ausstellen der Still-Bescheinigung aber vom Arbeitgeber der Mutter getragen werden müssen, kann (und sollte) die Hebamme hier einfach diesem eine Rechnung schicken. Die formlose Still-Bescheinigung für den Arbeitgeber könnte aber auch von einem Arzt ausgestellt werden. 

Alles Liebe und eine glückliche Stillzeit,
Regine Gresens

PS: In meinem Buch &quot;&lt;a href=&quot;https://www.stillkinder.de/buch-intuitives-stillen/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Intuitives Stillen&lt;/a&gt;&quot; erfährst Du alles wichtige für den guten Stillstart.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.stillkinder.de/hebammen-helfen-bis-zum-ende-der-stillzeit/#comment-27096">Lena Robbeloth</a>.</p>
<p>Hallo Lena,<br />
nein, Hebammen sind nicht verpflichtet eine Still-Bescheinigung für den Arbeitgeber auszustellen.</p>
<p>Wenn sich einige Hebammen weigern diese auszustellen, könnte es daran liegen, dass sie nicht wissen, dass (anders als bei den Still- oder Pumppausen nach dem MuSchuG) Beschäftigungsverbote für Stillende auch nach dem 1. Lebensjahr gelten und/oder dass sie nicht wissen, ob und wie sie den dafür erforderlichen Besuchstermin bei der Mutter oder in einer Hebammenpraxis mit der Krankenversicherung abrechnen können, da dieser dummerweise in der Gebührenordnung für Hebammen nicht vorgesehen ist. </p>
<p>Da die Kosten für das Ausstellen der Still-Bescheinigung aber vom Arbeitgeber der Mutter getragen werden müssen, kann (und sollte) die Hebamme hier einfach diesem eine Rechnung schicken. Die formlose Still-Bescheinigung für den Arbeitgeber könnte aber auch von einem Arzt ausgestellt werden. </p>
<p>Alles Liebe und eine glückliche Stillzeit,<br />
Regine Gresens</p>
<p>PS: In meinem Buch &#8222;<a href="https://www.stillkinder.de/buch-intuitives-stillen/" rel="noopener" target="_blank">Intuitives Stillen</a>&#8220; erfährst Du alles wichtige für den guten Stillstart.</p>
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