Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, eine Stillberatung durch eine Still- und Laktationsberaterin IBCLC zu bezahlen. Einige gesetzliche und die meisten privaten Kassen erstatten die Kosten trotzdem, in der Regel rückwirkend gegen Vorlage meiner Rechnung. Viele erstatten nichts.
Frag also vor dem Termin bei deiner Kasse nach. Wenn sie ablehnt, kannst du einen Einzelfallantrag auf Kostenübernahme stellen. Der Berufsverband Deutscher Laktationsberaterinnen stellt dafür einen Vordruck und eine Zusammenfassung seines Positionspapiers bereit.
Auch Hebammen, die zugleich Still- und Laktationsberaterin IBCLC sind, müssen für eine Beratung bei besonderen Stillproblemen ein privates Honorar berechnen, wenn die Beratung nicht im Rahmen der normalen Wochenbettbetreuung stattfindet. Über die Hebammengebührenordnung lassen sich nur die festgelegten Pauschalen abrechnen, unabhängig davon, wie lange die Beratung tatsächlich dauert.
Die Soft-Laser-Therapie (Low-Level-Laser) wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sie muss daher als individuelle Gesundheitsleistung privat bezahlt werden.
Auch die Beratung bei Schrei-, Schlaf- oder Fütterproblemen des Babys ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und muss selbst bezahlt werden.
Psychotherapeutische Kriseninterventions- und Therapiesitzungen (HPG) müssen in der Regel von gesetzlich Krankenversicherten selbst gezahlt werden.
Eine Übernahme der Kosten für psychotherapeutische Sitzungen durch gesetzliche Krankenkassen ist nicht möglich. Wenn du privat krankenversichert bist oder eine entsprechende Zusatzversicherung haben, empfehle ich dir vorab mit deiner Versicherung zu klären, ob Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (Psychotherapie) übernommen oder bezuschusst werden. Eventuell bleibt für dich ein entsprechender Eigenanteil zu zahlen.